C.IX Anbindung Google Analytics

Voraussetzungen

  • Das Modul C.IX „Anbindung Google Analytics” wurde beauftragt.
3.6.1 Grundlegendes zu Google Analytics

Die Verwendung des Produkts Google Analytics hat für Websitebetreiber in Deutschland lange einen Verstoß gegen Datenschutzrecht bedeutet. Google hat inzwischen die Forderungen der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden umgesetzt, so dass Google Analytics beanstandungsfrei eingesetzt werden kann. Dazu müssen die verantwortlichen Websitebetreiber allerdings einige Anforderungen erfüllen.

3.6.2 Voraussetzungen zur Einbindung von Google Analytics

Die Anbindung von Google Analytics gestattet Soennecken nur, wenn der Shopbetreiber/Fachhändler folgende Punkte erfüllt:

Vorlage des abgeschlossenen Vertrags mit Google zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.

Dieser Vertrag ist unter folgender URL zu erhalten: http://www.google.de/analytics/terms/de.html

Für einen beanstandungsfreien Betrieb von Google Analytics müssen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

3.6.3 Anbindung von SoCommerce an Google Analytics

Für die Anbindung ist es erforderlich, den Trackingcode für Google Analytics (UA-XXXXX-YY) in der Shopdatenbank zu hinterlegen. Hierzu wird das Modul „Google Analytics“ gebucht und der Trackingcode per WMS an den E-Commerce-Support übergeben. Dort wird die Datenschutzvereinbarung für So.COMMERCE angepasst und anschließend der Trackingcode hinterlegt.

Hinweis:

Auf Wunsch stellen wir Ihnen detailliertere Informationen zur Verfügung.